Psycho-soziale Beratung ist derzeit eine freiwillige Leistung der Studierendenwerke die sie aus eigenmitteln finanzieren müssen. Nicht erst seit der Corona-Pandemie können die Studierendenwerke nicht mehr mit dem überweltigendem Beratungsbedarf mithalten. Da uns an der pychichen Gesundheit der Studierenden liegt, die ein wichitger Baustein für ein erfolgreiches Studium ist und die Wartelisten der niedergelassenen Phychologen noch länger ist, möchten wir diese Leistung von "freiwillig" zu Pflicht machen. Dies ist der Ausdrückliche Wunsch der Studierendenwerke und der Studierenden wie aus einem an uns gerichteten Schreiben und Beschlüssen der Studierendenschaften hervor geht.
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Kapitel: | Studierende und Nachwuchs stärken. |
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Antragsteller*in: | LAG WHT (dort beschlossen am: 21.05.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 28.05.2021, 00:30 |
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